Kinderhaus Husby

Aufnahmekriterien

Das Kinderhaus Husby nimmt Kinder und Jugendliche (m/w/d) aufgrund einer akuten Krisensituation zur Förderung der persönlichen Entwicklung und zur psychischen Stabilisierung des jungen Menschen auf. Nach §§ 27, 34, 35, 35a, 41, 42 SGB VIII können folgende Indikatoren eine Rolle spielen:

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Auffälligkeiten im Verhalten

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Schul- und Lernschwierigkeiten

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Störungen des Sozial- und/oder Leistungsbereichs

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problematische / beeinträchtige Familienverhältnisse

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Missbrauchs- und/oder Misshandlungserscheinungen

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Traumatisierungen

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emotionale Störungen

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seelische Beeinträchtigungen

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Verzögerungen und/oder Störungen in der Entwicklung

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Heilpädagogischer Bedarf

Kinder und Jugendliche mit manifester Drogenproblematik und/oder bei denen schwere geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, können von uns nicht betreut und versorgt werden.

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Inobhutnahmen sind nach Absprache im Einzelfall möglich

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Optionen einer möglichen Rückführung sollten besprochen werden

„Was bedeutet zähmen“? fragte der kleine Prinz. „Das wird oft ganz vernachlässigt“, sagte der Fuchs. „Es bedeutet, sich vertraut miteinander machen!“

– Antoine de Saint-Exupéry –