Kinderhaus Husby
Aufnahmekriterien
Das Kinderhaus Husby nimmt Kinder und Jugendliche (m/w/d) aufgrund einer akuten Krisensituation zur Förderung der persönlichen Entwicklung und zur psychischen Stabilisierung des jungen Menschen auf. Nach §§ 27, 34, 35, 35a, 41, 42 SGB VIII können folgende Indikatoren eine Rolle spielen:
Auffälligkeiten im Verhalten
Schul- und Lernschwierigkeiten
Störungen des Sozial- und/oder Leistungsbereichs
problematische / beeinträchtige Familienverhältnisse
Missbrauchs- und/oder Misshandlungserscheinungen
Traumatisierungen
emotionale Störungen
seelische Beeinträchtigungen
Verzögerungen und/oder Störungen in der Entwicklung
Heilpädagogischer Bedarf
Kinder und Jugendliche mit manifester Drogenproblematik und/oder bei denen schwere geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, können von uns nicht betreut und versorgt werden.
Inobhutnahmen sind nach Absprache im Einzelfall möglich
Optionen einer möglichen Rückführung sollten besprochen werden
„Was bedeutet zähmen“? fragte der kleine Prinz. „Das wird oft ganz vernachlässigt“, sagte der Fuchs. „Es bedeutet, sich vertraut miteinander machen!“
– Antoine de Saint-Exupéry –